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Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten und Bedeutung des Symbols

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Sie sind vielmehr getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Anhand des Symbols der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern (Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG) können Sie Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.

2. Entnahme von Altbatterien, Altakkumulatoren und Lampen

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte im Rahmen der Optierung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

3. Hinweise zu lithiumhaltigen Batterien

Lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren können bei Beschädigung, Verformung oder unsachgemäßer Handhabung in Brand geraten. Bitte geben Sie beschädigte oder aufgeblähte Geräte nicht in den Hausmüll, kleben Sie die Pole loser Batterien vor der Abgabe ab und weisen Sie die Annahmestelle auf beschädigte Batterien hin. Fest verbaute Batterien und Akkumulatoren belassen Sie bitte im Gerät und versuchen Sie nicht, diese auszubauen.

4. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Dies sind je nach Region zum Beispiel kommunale Wertstoffhöfe und vergleichbare Sammelstellen. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle, unter www.stiftung-ear.de oder bei der Kommunalverwaltung Ihres Wohnorts.

Darüber hinaus ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich, insbesondere bei Vertreibern mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern.

Wir verfügen über Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von weniger als 400 Quadratmetern und sind daher nach § 17 ElektroG nicht zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.

5. Löschung personenbezogener Daten

Wir weisen alle Endnutzerinnen und Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.

6. Unsere Registrierungsnummer

Unter der Registrierungsnummer WEEE-Reg.-Nr. DE 74017008 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/oder Elektronikgeräten registriert.